Elternverein

Elternvereine üben ihre Tätigkeit auf privatrechtlicher Basis aus. Sie sind nicht weisungsgebunden und eine wichtige Ergänzung und wertvolle Hilfe für die schulpartnerschaftlichen Gremien.

Freunde

Allgemeine Aufgaben:
Der Elternverein übernimmt Aufgaben, die die Schulbehörde nicht ausführen kann. Dazu zählen Anschaffung besonderer Lehrmittel wie Computer, Unterstützung von Schulprojekten, Gestaltung des Lebensraums der Schule, Buffet am Elternsprechtag und Tag der offenen Tür wie auch finanzielle Hilfen für einzelne Schüler, die ohne diese Beihilfen an Schulveranstaltungen nicht teilnehmen könnten.

Wahrung der Elterninteressen:
Der Elternverein ist besonders um eine gute Schulpartnerschaft bemüht wie Vernetzung und Kommunikation Lehrer-Schüler-Eltern, Entgegennahme von Beschwerden der Schüler und der Eltern sowie Streitschlichtungen. Weiters bringt er sich ein durch Abgabe von Verbesserungsvorschlägen, Weitergabe von Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen an die Leitung der Schule und des Internats.

Die Unterstützung der Klassenelternvertreter zählt ebenso zu den Kernaufgaben des Elternvereins.
Der Elternverein entsendet seine Vertreter in den Schulgemeinschaftsausschuss.

Schulgemeinschaftsausschuss (kurz SGA):
Dem SGA gehören der Direktor, je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Jedes Schuljahr müssen mindestens zwei SGA-Sitzungen stattfinden. Den Vorsitz im SGA führt der Direktor.

Entscheidungsfunktionen stehen dem SGA neben weitern zu bei schulbezogenen Veranstaltungen, Durchführung von Elternsprechtagen, der Hausordnung, Schulgesundheitspflege, von schulautonomen Lehrplanbestimmungen und Schulzeitregelungen.

Beratungsfunktionen hat der SGA in wichtigen Fragen des Unterrichts, der Erziehung, der Planung von Schulveranstaltungen, der Wahl von Unterrichtsmitteln, der Verwendung von an die Schule übertragenen Budgetmitteln und Baumaßnahmen im Bereich der Schule.

Schulübergreifende Aufgaben:
Der Elternverein des MilRG hat Sitz und Stimme im Niederösterreichischen Landesverband der Elternvereine und damit die Möglichkeit der Stellungnahme zu schulbezogenen Gesetzen und Verordnungen.
Auf dieser Ebene geht es darum, die Anliegen der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt des Bildungssystems zu rücken, denn die Jugendlichen sollen als Kunden des Schulsystems verstanden werden.

Finanzierung des Elternvereins:
Ohne Finanzierungsbeiträge könnte der Elternverein seine Aufgaben nicht wahrnehmen. Die Beiträge sind moderat gestaltet und betragen pro Schuljahr für die 5.Klassen € 15,00 und danach € 25,00 pro Schüler.

Funktionäre des Elternvereins:
Funktionäre des Elternvereins sind der oder die Vorsitzende, Stellvertreter, Schriftführer, Kassier und die Rechnungsprüfer. Sie werden in einer Jahreshauptversammlung gewählt.